Sie möchten ein Gesicht verpixeln, bevor ein Bild online geht? Laden Sie Foto oder Video hoch, wählen Sie „Gesichter“ und speichern Sie das Ergebnis. Die Erkennung läuft automatisch, auch bei vielen Personen im Bild. Der Dienst ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar, verarbeitet wird auf Servern in der EU. Auf Wunsch verpixeln Sie im selben Durchgang auch Kennzeichen.
Gesichter automatisch erkennen
Die Gesichtserkennung arbeitet mit dem Modell YuNet, das Verpixle über OpenCV (cv2.FaceDetectorYN) einbindet. Es ist darauf ausgelegt, auch Gesichter zu finden, die nur wenige Pixel groß sind – Passanten im Hintergrund, Menschen in der zweiten Reihe, Zuschauer in einer Menge. Ebenso zuverlässig arbeitet es bei halb abgewandten Köpfen und reinen Profilaufnahmen, also genau dort, wo Nachbearbeitung von Hand am meisten Zeit frisst. Teilweise verdeckte Gesichter mit Mütze, Brille, Maske oder Haaren im Bild werden in der Regel ebenfalls erfasst. Grenzen zeigen sich bei starker Bewegungsunschärfe und hartem Gegenlicht: Was schon das Auge kaum noch als Gesicht liest, kann auch ein Modell übersehen.
| Aufnahmesituation | Erkennung |
|---|---|
| Frontal & nah | Sehr gut |
| Seitlich / Profil | Gut |
| Klein / im Hintergrund / Menschenmenge | Gut |
| Teilweise verdeckt (Maske, Brille, Haare) | Gut |
| Starke Unschärfe / Gegenlicht | Eingeschränkt |
Die Einordnung folgt der Auslegung des YuNet-Modells und typischen Aufnahmen; eine Garantie für jedes einzelne Bild ist sie nicht. Sehen Sie sich das Ergebnis vor der Veröffentlichung an und wählen Sie bei Zweifeln die stärkste Stufe.
So funktioniert es
- Datei auswählen. Ziehen Sie Ihr Foto oder Video in das Feld auf der Startseite. Unterstützt werden JPG, JPEG, PNG, MP4 und MOV bis 200 MB – ein Konto brauchen Sie nicht.
- „Gesichter“ ankreuzen. Die Erkennung startet auf Knopfdruck und markiert alle gefundenen Gesichter. Über drei Stufen – leicht, mittel, stark – legen Sie fest, wie grob die Blöcke ausfallen.
- Ergebnis prüfen und speichern. Das anonymisierte Bild behält seine Auflösung. Hochgeladene Datei und Ergebnis verschwinden spätestens nach 24 Stunden automatisch vom Server.
Wann müssen Gesichter unkenntlich gemacht werden?
Eine Pflicht, jedes Gesicht zu schwärzen, gibt es nicht – es kommt darauf an, ob eine Person erkennbar ist und ob Sie das Bild verbreiten. Für die Verbreitung von Bildnissen verlangt § 22 KUG grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person. § 23 KUG nennt Ausnahmen, etwa Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte oder Aufnahmen, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. Ob jemand im Hintergrund wirklich bloßes Beiwerk ist, entscheidet sich am Einzelfall. Wie diese Normen zusammenspielen, führt der Ratgeber-Artikel Recht am eigenen Bild im Einzelnen aus.
Parallel dazu greift die DSGVO: Ein erkennbares Gesicht ist ein personenbezogenes Datum, und wer es verarbeitet oder veröffentlicht, braucht dafür nach Art. 6 DSGVO eine Rechtsgrundlage – meist die Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse, das die Interessen der abgebildeten Person überwiegt. Wer fremde Gesichter unkenntlich machen lässt, bevor ein Bild in einen Blog, einen Shop, ein Portal oder ein Netzwerk wandert, muss diese Abwägung im Regelfall gar nicht erst führen. Der pragmatische Weg lautet deshalb: erst Personen anonymisieren, dann veröffentlichen.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Gruppenfotos, Events und Vereinsfotos
Je mehr Köpfe auf einem Bild zu sehen sind, desto mühsamer wird Handarbeit. Genau hier zahlt sich die automatische Erkennung aus: Auf einem Gruppenfoto erfasst Verpixle alle gefundenen Gesichter in einem einzigen Durchgang – ob zehn Personen in der Mannschaftsaufstellung oder mehrere Dutzend im Saal. Sie müssen also nicht nacheinander einzelne Gesichter verpixeln, sondern behandeln das ganze Bild auf einmal.
- Verein und Mannschaft. Liegt nicht von allen Beteiligten eine Einwilligung vor – bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten –, lässt sich das Bild anonymisiert auf die Vereinsseite stellen.
- Firmenfeier, Konferenz, Messe. Auf Eventfotos landen fast immer Gäste, die niemand gefragt hat. Für Rückblicke, Newsletter und Social-Media-Posts sind sie verpixelt die deutlich unkompliziertere Variante.
- Schule, Kita, Jugendarbeit. Bei Kindern und Jugendlichen ist der Maßstab besonders streng – hier lohnt es sich, Gesichter grundsätzlich unkenntlich zu machen.
- Urlaub, Straße, Stadtfest. Wer ein Foto aus der Fußgängerzone teilt, teilt auch die Menschen darauf. Ein Durchgang genügt, um sämtliche Passanten zu anonymisieren.
Gesichter im Video verpixeln
Für bewegte Aufnahmen gilt dasselbe Prinzip, nur öfter: Verpixle wertet jedes Einzelbild neu aus und legt die Blöcke über die dort gefundenen Gesichter. Läuft jemand durchs Bild, bleibt der Kopf durchgehend verdeckt, ohne dass Sie Bereiche von Hand nachziehen. Angenommen werden MP4- und MOV-Dateien bis 200 MB, bis 120 Sekunden Laufzeit und bis Full HD (1920 × 1080); Auflösung, Bildausrichtung und Tonspur bleiben dabei unangetastet. Längere Clips schneiden Sie vorher auf den relevanten Abschnitt zu. Wie das im Detail abläuft, steht auf der Seite Video verpixeln.
Verpixeln oder schwärzen?
Beide Verfahren verfolgen dasselbe Ziel und sehen doch verschieden aus. Beim Verpixeln wird der Bildausschnitt in grobe Blöcke zerlegt: Farben und Umrisse bleiben grob stehen, das Foto wirkt weniger zerschnitten und lässt erkennen, dass dort eine Person stand. Beim Schwärzen ersetzt ein deckender Balken die Fläche – maximal deutlich, gestalterisch aber ein Fremdkörper. Verpixle arbeitet mit der ersten Variante und bietet drei Stufen an, von leicht bis stark.
Entscheidend für die Wirkung ist die gewählte Stärke. Bleiben die Blöcke zu fein, lassen sich Augenpartie und Gesichtsform noch erahnen – bei großen, frontalen Gesichtern ist deshalb die stärkste Stufe die sichere Wahl, bei kleinen Köpfen im Hintergrund genügt meist die mittlere. Unabhängig vom Verfahren gilt außerdem: Geben Sie nur die anonymisierte Fassung weiter. Wer daneben noch das Original verschickt, hebt den ganzen Aufwand wieder auf.
Häufige Fragen
Ist das Verpixeln von Gesichtern kostenlos?
Ja. Sie laden Foto oder Video ohne Konto hoch und speichern das Ergebnis kostenlos. Kostenlose Ergebnisse tragen ein kleines Wasserzeichen; im kostenpflichtigen Händler-Tarif entfällt es.
Erkennt Verpixle auch kleine Gesichter und Profilaufnahmen?
Ja. Das YuNet-Modell ist auf kleine und seitlich aufgenommene Gesichter ausgelegt und findet auch Personen weit hinten im Bild. Bei starker Unschärfe oder hartem Gegenlicht kann ein Gesicht durchrutschen – sehen Sie sich das Ergebnis deshalb kurz an.
Funktioniert das auch auf einem Gruppenfoto mit vielen Personen?
Ja. Alle erkannten Gesichter werden in einem Durchgang verpixelt, auch bei mehreren Dutzend Personen im Bild.
Welche Dateien kann ich hochladen?
Bilder als JPG, JPEG oder PNG, Videos als MP4 oder MOV. Eine Datei darf bis zu 200 MB groß sein, ein Video zusätzlich höchstens 120 Sekunden lang und maximal 1920 × 1080 Pixel groß.
Muss ich fremde Gesichter vor einer Veröffentlichung unkenntlich machen?
Für die Verbreitung von Bildnissen verlangt § 22 KUG grundsätzlich eine Einwilligung, § 23 KUG kennt Ausnahmen, und die Verarbeitung braucht nach Art. 6 DSGVO eine Rechtsgrundlage. Wer vorher verpixelt, muss diese Abwägung im Regelfall nicht führen. Dies ist keine Rechtsberatung.
Kann ich Gesichter und Kennzeichen zusammen bearbeiten?
Ja. Vor dem Start wählen Sie, ob Gesichter, Kennzeichen oder beides gesucht werden soll – beides zusammen kostet keinen zweiten Durchgang.
Was passiert mit meinen hochgeladenen Dateien?
Die Verarbeitung findet auf Servern in der EU statt. Hochgeladene Datei und Ergebnis werden spätestens nach 24 Stunden automatisch gelöscht und nicht für ein KI-Training verwendet.
Jetzt ein Gesicht verpixeln
Gesichter verpixeln dauert nur ein paar Sekunden: Datei auswählen, „Gesichter“ ankreuzen, Ergebnis speichern – ohne Konto und ohne Installation.
Stand: 26.07.2026